wird errechnet bei Kraftschluss mit einem Haftreibwert von 0,1 und einer Sicherheit von 2 gegen Rutschen des Werkstücks bei Erdbeschleunigung g. Bei Formschluss ergeben sich deutlich höhere zulässige Werkstückgewichte.
Beispiel: - bei Katalogangabe Werkstückgewicht 5 kg Greifkraft des Greifers 1000 N Reibwert μ 0,1; Sicherheit 2; g 9,81